Liebe Mitglieder des Fördervereins,

die durch das ElektroG vorgegebenen Sammelquoten für Elektro- und Elektronikaltgeräte werden derzeit in Deutschland wie in vielen anderen EU-Staaten verfehlt. Der VKU hat auf Grundlage einer Umfrage unter seinen Mitgliedsunternehmen sowie Nachfolgeinterviews einen Leitfaden zur Best Practice der kommunalen Elektroaltgerätesammlung erstellt. In dem Leitfaden sind ferner Mustertexte für die Umsetzung der die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger betreffenden Informationspflichten nach § 18 Abs. 1 ElektroG zu finden.Das Elektrogesetz sieht sehr hohe Sammelquoten für Elektro- und Elektronikaltgeräte vor. Die Sammelquoten werden durch die Sammelleistung aller zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten berechtigten Akteure, darunter öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE), Vertreiber, Hersteller und zertifizierte Erstbehandlungsanlagen, ermittelt. Das Ziel einer Sammlung von 65 % des Gewichts der in den jeweils drei vorangegangenen Jahren auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte wird derzeit um gut 20 % verfehlt. Es tut sich hierbei eine Lücke von gut 800.000 Mg an Elektro- und Elektronikaltgeräten auf, die in die legalen Erfassungs- und Mitteilungswege gelenkt werden müssen, damit die Quote erreicht werden kann. Die örE tragen aufgrund ihrer traditionellen Rolle als Entsorger von Haushaltsabfällen hierbei die Grundlast, auch seitens der Bürger werden die Kommunen als wichtigster Ansprechpartner in diesem Bereich angesehen. Der VKU hat daher einen Leitfaden erstellt mit Hinweisen, unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchen Maßnahmen eine gute kommunale Sammelquote erreicht werden kann. Hierfür werden unter anderem auf Grundlage der Ergebnisse einer Umfrage des VKU unter seinen Mitgliedsunternehmen sowie einer weiteren Befragung der stiftung ear unter örE mit einer besonders hohen Sammelleistung (regelmäßig > 10 kg pro Einwohner und Jahr über alle Sammelgruppen) vorbildliche Praxisbeispiele dargestellt. Die im Leitfaden behandelten Themen umfassen die Ausgestaltung der Sammelsysteme im Hol- und Bringsystem, die Öffentlichkeitsarbeit, die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren wie dem Handel oder der Wohnungswirtschaft sowie den Umgang mit illegalen Sammlungen. Des Weiteren sind im Anhang des Leitfadens Mustertexte für die Umsetzung der Informationspflichten der örE nach § 18 Abs. 1 ElektroG hinterlegt, die von den kommunalen Unternehmen genutzt und ggf. angepasst werden können. Für Rückfragen oder Anregungen zu dieser Schrift steht Ihnen gern von Seiten der VKU-Geschäftsstelle Herr Alexander Neubauer (Telefon +49 30 / 58580 165) zur Verfügung.Die Digital-Info 19 zu Best Practice der kommunalen Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung steht Ihnen auf unserer Website hier zum Download zur Verfügung.